Anwälte für Mietrecht in Salzwedel - Kanzlei Meyer & Meyer
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60 Jahre Erfahrung im Mietrecht

Im Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter zur Gebrauchsüberlassung der vermieteten Sache und Erhaltung der Sache während der Mietzeit, der Mieter zur Zahlung des Mietzinses.
Da der Mietvertrag als Dauerschuldverhältnis ausgerichtet ist kommt es gerade bei langlaufenden Mietverträgen (wie zum Beispiel Mietverträge über Wohnraum) zu Schwierigkeiten zwischen den Vertragsparteien.
Für den Vermieter stellen sich dabei oft folgende Fragen:

  • Wann, wie oft und in welchem Umfang kann ich den Mietzins erhöhen?
  • Wie in welcher Form und mit welchen Fristen kann ich den Mieter kündigen?
  • Muss ich die Renovierungskosten übernehmen?
  • Wann liegt Eigenbedarf vor?
  • Inwieweit kann ich Renovierungskosten auf den Mieter umlegen?
  • Wie sind die Nebenkosten abzurechnen?
Der Mieter sieht sich in der Regel mit folgenden Fragen konfrontiert:
  • Ist ein Mietzinserhöhungsverlangen gerechtfertigt?
  • Ist eine Kündigung rechtens? Wurde die Kündigungsfrist beachtet?
  • Welche Kosten sind vom Vermieter selbst zu tragen?
  • Ist die Eigenbedarfskündigung rechtens?
  • Müssen vom Vermieter veranlasste Modernisierungsmaßnahmen in der gemieteten Wohnung geduldet werden?
  • Was ist bei der Rückgabe der Mietsache zu beachten?
  • Wer trägt die Kosten für Schönheitsreperaturen?
  • Wie steht es mit den Nebenkosten?


Zum Teil werden diese Fragen im Mietvertrag in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits geregelt. Auf Grund zahlreicher Rechtsprechungsänderungen im Mietrecht sind alte Standardklauseln in Mietverträgen oft nicht mehr anwendbar (z.B. Schönheitsreperaturklauseln). Deshalb sollten Vermieter gerade "alte" Mietverträge von Zeit zu Zeit prüfen lassen und gegebenenfalls anpassen. Mieter sollten bei langlaufenden Verträgen sich kundig machen, ob die entsprechenden Vertragsklauseln noch mit der herrschenden Rechtsprechung vereinbar sind.

Beratung und Vertretung im Mietrecht.
 
Im Mietrecht beraten und vertreten wir Vermieter und Mieter unter Anderem in folgenden Bereichen:

  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
  • Kündigung
  • Schönheitsreparaturen
  • Eigenbedarf
  • Nebenkostenabrechnung

Rechtsanwälte
Hans Leo Meyer & Carsten Meyer
Große Pagenbergstr. 47
29410 Salzwedel
Telefon + Fax: 03901 / 27829
 rechtsanwalt.meyer@aol.de

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